Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DCBR House – Dolnośląskie Centrum Badawczo -Rozwojowe (DCBR) (Niederschlesiches FuE-Zentrum)
- Allgemeine Bestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Geschäfte, Lieferungen und sonstige Dienstleistungen der Firma DCBR.
Falls erforderlich, werden zur Ergänzung der AGB Geschäftspraktiken, branchentypische Handelsbräuche und Praktiken, sowie allgemein anerkannte und akzeptierte Regeln verwendet.
DCBR veröffentlicht die AGB im Internet und verweist darauf im Schriftverkehr und in den Handelsunterlagen. Die AGB können im Sitz von DCBR eingesehen werden. Es liegt im Interesse von DCBR-Kunden und Auftragnehmern, sich mit dem Inhalt der AGB bekannt zu machen.
- Angebot
Das DCBR-Angebot bleibt unverbindlich bis zu seiner schriftlichen Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch DCBR.
- Bestellung/Zahlung für die Ware
Für Waren, die nicht direkt im DCBR-Lager erhältlich sind, gelten die folgenden Regeln für Bestellungen, Zahlungen und Lieferungen:
– Sobald alle technischen und Handelsdetails vereinbart sind, stellt DCBR dem Kunden eine Pro-Forma-Rechnung aus. Auf der Grundlage der Pro-Forma-Rechnung leistet der Kunde eine Zahlung für die Ware (oder zahlt ein Angeld in der vereinbarten Höhe). Der Tag der Zahlung durch den Kunden gilt als Tag der Bestellung. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die vereinbarten Liefer- / Abnahmefristen. Bei Verzug mit der Abholung / Zahlung gelten die einschlägigen Bestimmungen der AGB.
Bei Waren, die direkt im DCBR-Lager erhältlich sind, erfolgen die Geschäfte auf herkömmliche Weise, dh. durch Zahlung (oder Zahlungsaufschub, falls vereinbart) und Abholung / Lieferung der Waren. Bei mit in der Abholung / Zahlung gelten die einschlägigen Bestimmungen der AGB.
- Waren- Lieferfristen/Abnahmefristen
Verzug mit der Abnahme/mit der Zahlung.
Die Liefer- und Abnahmefristen für die Waren werden in der Regel als eine Schätzzeit angegeben. Die Liefer-/Abnahmefrist kann sich verlängern. Dies gilt insbesondere für Situationen, in denen auch an DCBR innerhalb der vereinbarten Zeit Waren nicht geliefert wurden, sowie für Situationen außergewöhnlicher Wetterbedingungen, Streiks, schwerwiegender Störungen auf Zufahrtsstraßen usw.
Ist die Ware abnahmebereit, so informiert DCBR den Kunden darüber. Ab diesem Moment hat der Kunde binnen 7 Tagen für die Ware zu zahlen (Gesamtpreis oder Restpreis, je nach den detaillierten Vereinbarungen mit dem Kunden) und die Ware abzuholen.
Falls die Ware mit dem Transport von DCBR an den Kunden zu liefern ist, so gilt die oben genannte Frist von 7 Tagen für die Zahlungspflicht für die Ware. Nach der geleisteten Zahlung wird die Ware innerhalb von 7 Tagen an den Kunden geliefert.
Im Falle eines Verzugs des Kunden mit der Abnahme der Ware (bzw. mit der Zahlung für die Ware) fordert DCBR den Kunden schriftlich (per Post, Fax, Internetpost usw.) auf, die Ware abzunehmen/für die Ware zu zahlen und setzt ihm eine zusätzliche Frist von 7 Tagen fest.
Nach einem wirkungslosen Ablauf dieser Frist lagert DCBR die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Lagerkosten betragen 0,5% des Nettowertes der Ware (gemäß den Kaufpreisen des bestimmten Geschäfts) für jeden Lagerungstag. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine weitere 10 Tage lange Frist für die Abnahme der Ware / Zahlung für diese Ware. Der wirkungslose Ablauf der nächsten 10-tätigen Frist gilt als ein endgültiger Rücktritt des Kunden vom Kaufvertrag. Wenn für die Ware ein Angeld geleistet wurde, so verfällt es an DCBR. Nach dem Ablauf der Frist ist DCBR berechtigt, die Ware zu verkaufen und vom Kunden eine Erstattung der Lagerkosten zu verlangen.
Wenn der Kunde für die Ware, die sich bereits im DCBR-Lager befindet, termingemäß gezahlt hat (oder wenn ein Zahlungsaufschub vereinbart wurde) und wenn es vereinbart wurde, dass die Ware mit dem Transport von DCBR an den Kunden geliefert wird, erfolgt die Lieferung, sofern kein anderer Liefertermin vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen nach dem Zeitpunkt der Zahlung. Wenn vereinbart wurde, dass der Kunde die Ware mit eigenem Transport abholt, kann die Abholung unverzüglich erfolgen.\
- Reklamationen/Garantien
Ein Kunde, der sich für ein Produkt entscheidet, das unter anderem aus natürlichen Stoffen, wie Holz besteht, akzeptiert dadurch seine natürlichen Merkmale und Eigenschaften. Insbesondere gilt es für biologische, physikalische und chemische Eigenschaften sowie für eine Vielzahl natürlicher Farben, Strukturen und anderer Merkmale, die in einer Holzart enthalten sind. Aussagen von DCBR-Mitarbeitern und die vorgezeigten Muster gelten nicht als Angaben zur Qualität der Waren und sind ausschließlich als ein Anschauungsmaterial zu betrachten.
Für Massivholzprodukte wird keine Garantie gewährt. DCBR als Hersteller von Holzprodukten hat keinen Einfluss auf die sich aufs Holz auswirkenden Faktoren, wie Wetterbedingungen, UV-Strahlung, Umgebungsfeuchtigkeit, Holzpflege durch den Kunden usw.
Wenn die Ware mit dem Transport von DCBR an den Kunden gesendet wird und der Kunde feststellt, dass die Ware mangelhaft ist, ist er trotzdem verpflichtet, die Ware abzunehmen und ordnungsgemäß zu lagern.
Die beanstandete Ware muss intakt bleiben, dh. sie darf nicht verarbeitet werden (u.a. geschnitten, lackiert, montiert). Mängel an der Ware sind unverzüglich nach ihrer Feststellung (spätestens binnen 14 Tagen) zu melden. Später gemeldete Reklamationen sowie Reklamationen in Bezug auf verarbeitete Waren werden nicht berücksichtigt. Reklamationen/Mängelrügen werden auf der Grundlage einschlägiger Qualitätsstandards und, falls solche nicht vorhanden, auf der Grundlage der branchen- und handelsüblichen Vorgehensweisen abgewickelt.
Schadensersatzansprüche des Kunden und seine Ansprüche auf Erstattung der entstandenen Kosten sind ausgeschlossen.
- Sonstige Bestimmungen
Bis zur vollständigen Zahlung für die Ware bleibt die Ware Eigentum von DCBR.
Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Geldbetrags auf das Bankkonto / in die Kasse von DCBR.
Gerät der Kunde mit der Zahlung für die Ware in Verzug (gilt für Geschäfte mit Zahlungsaufschub), hat DCBR Anspruch auf Zinsen in der Höhe von 0,25% für jeden Verzugstag.
Für alle rechtlichen Handlungen verbunden mit der Gründung des Hauses und der Erlangung einer Baugenehmigung ist der Kunde zuständig. Der Kunde ist auch zuständig für die Analyse der Bebauungsbedingungen auf dem jeweiligen Grundstück, Besorgung des geotechnischen Gutachtens und der technischen Voraussetzungen für Anschlüsse.
Der Erfüllungsort ist Wrocław.
Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Wrocław.
Durch Ungültigkeit einer der oben genannten Bestimmungen ist die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht berührt.